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philosophie
Es entspricht dem Verständnis des Kanzleigründers, sich zum einen an den Bedürfnissen der Mandanten auszurichten und zum anderen seriöse Rechtsberatung und -vertretung zu betreiben. Rechtsanwälte sind sog. Organ der Rechtspflege. Mithin erfolgen bei Mandatsaufnahme eine Aufklärung über die Gesetzes- bzw. Rechtslage und eine Abwägung der Erfolgsaussichten bzw. –risiken. In sachlich oder rechtlich aussichtslosen Fällen wird abgeraten. |